BVfK - Wochenendticker 25. August 2018

 aktuell - anspruchsvoll - authentisch

*** exklusiv für BVfK-Mitglieder ***

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1.000% plus bei Mobile-de - ohne dass sich der Abverkauf verbessert hättte.

 

Es tut sich was im Kfz-Internet: HEYCAR will Nr.1 werden.

 

Gründen BVfK-Händler eine eigene Börse?

 

33% haben die Nase voll! Erste Ergebnisse der großen BVfK-Umfrage zur Preiserhöhung von Mobile-de.

 

Hier ein besonderer Leckerbissen  - „La Carrera Panamericana“.

 

Neues aus der BVfK-IT-Abteilung:

Unabhängigkeitserklärung Teil 37: Fahrzeugangebote auf Händlerwebseiten

 

WBMC: Die E-Mail-Marketingmaschine auf WBMC kann nun von allen genutzt werden und heißt BVfK-Kollegenangebote Spezial

 

WBMC: Aktuelle Fahrzeugangebote.

 

Neues aus der BVfK-Rechtsabteilung:

„Haftungsvereinbarung nach Mitteilung eines Mangels möglich“

 

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Sehr geehrte BVfK-Mitglieder,

wir erinnern uns:

Im Jahr 2000 : Für 69,- DM (35,- €) konnte man vor 18 Jahren unbegrenzt viele Fahrzeuge bei mobile-de anbieten. Kurz darauf verdreifachte sich der Preis.

2004: Mobile-de führt im ein Staffelsystem ein. Kommen kleine Händler seitdem billiger weg, wird es für die Großen deutlich teurer. „Bei höheren Volumina tritt eine Preissteigerung von 300- 400 % ein“, klagt der VW-Händlerverband, stößt aber bei seiner Forderung nach Rabatten lt. Medienberichten auf Granit.

2007: Große Aufregung bei den Händlern. Mobile-de hatte die Preise kräftig erhöht und es folgte eine Kündigungswelle. Doch man blieb in Berlin Dreilinden gelassen: „Sie kommen alle wieder!“ -  und so war es auch.

2011: Ganz anders die Reaktion vieler Händler, als man im September 2011 die Preise um durchschnittlich 33 % erhöhte: Viele meinten, nunmehr auf Autoscout 24 verzichten zu wollen, und damit die Preiserhöhung aufzufangen. Auch diese bedenkliche Entwicklung führt weiter zu monopolähnlichen Zuständen.

2014: Bis zu 84% Mehrkosten (bei mehr als 1.000 Fahrzeugangeboten). Für die meisten wird es um mindestens 30% teurer.

2016: Plus 11-22% - verlangt mobile-de ab 1. Januar. Die Reaktionen der BVfK-Händler sind geteilt.

2017: Plus 20 % (Kompakt-Paket)

2018: Plus 12-20%. Ein durchschnittlicher Gebrauchtwagenhändler mit bis zu 40 Fahrzeugangeboten zahlt nun mindestens 389,99 € pro Monat.

Das ist schon ein Wort:Von 35,- auf bis zu mindestens 390,- €. Viele - auch kleinere Händler liegen inzwischen mit Zusatzleistungen schnell bei Kosten von über 1.000 Euro, ohne, dass der Abverkauf dadurch besser wäre, als vor 18 Jahren.

Man fragt sich, ob mobile-de den Bogen überspannt hat? Jedenfalls tut sich was im Kfz-Internet: Wer nach "VW Passat gebraucht" googelt, findet heycar an dritter Stelle der bezahlten Suchergebnisse, autoscout24 an 1.und mobile-de an 3. Stelle der generisch ermittelten Ergebnisse, was Rückschlüsse auf die Beliebtheit der Börsen aus München und Berlin zulässt. 

Besonders interessant ist die Nachricht, dass Daimler mit 20 bis 30 Prozent  bei heycar einsteigen will: >>> manager-magazin-daimler-steigt-bei-heycar ein

Damit sinkt zwar die Hoffnung, dass man den FREIEN ungehindert den Zugang zur neuen Börse ermöglicht, denn „Wir haben den Anspruch, uns perspektivisch als Plattform Nummer 1 für höherwertige Gebrauchtwagen in Deutschland zu positionieren“ heißt es bei den Newcomern.

Daraus folgt, dass wir - und damit meine ich neben dem BVfK-Team jedes BVfK-Mitglied, die Hände nicht in den Schoß legen dürfen, wenn wir uns von den digitalen Mächten ein Stück weit unabhängig machen wollen.

Wenn es auch die Schlagzeile: "BVfK-Händler gründen eine eigene Börse" so schnell nicht geben wird, so ist das BVfK-Entwicklerteam doch kontinuierlich dabei, Stück für Stück alle technischen Bausteine fertigzustellen, die hierfür nötig wären. 

Wie man sich mit diesen Bausteinen zukzessive ein immer größeres Stück Unabhängigkeit verschaffen kann, berichtet Marcel Manthey auch diese Woche.  Damit wird die Anfang 2017 ausgerufene Unabhängigkeitserklärung ( 32 Beiträge zu finden über die >>> Stichwortsuche-BVfK-Wochenendticker) schrittweise Wirklichkeit.

So - nun liegt es auch an Ihnen, verehrte BVfK-Mitglieder, nutzten Sie die Möglichkeiten Ihres BVfK, registreieren sich für unsere Plattform (>>> Registrierung WBMC) und vollenden mit uns gemeinsam eine weitere große Etappe

"Alles Gute für Ihren Autohandel!"

Ihr 

Ansgar Klein
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband freier Kfz-Händler BVfK e.V.

Feedback immer gerne direkt an: vorstand@bvfk.de

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Zwischenergebnis: Große BVfK-Umfrage zur Preiserhöhung von Mobile-de

Mobile-de hat die Preise wieder einmal erhöht. Für die Händler liegen die Mehrkosten bei bis zu 20 %. Die Börse verspricht dafür allerdings auch Mehrleistungen. Wir haben vergangenen Samstag die BVfK-Mitgliedern befragt, wie sie auf die Preiserhöhung reagieren. Hier der erste Zwischenstand (Mehrfachnennungen möglich):

• 37,1% wollen auf Mobile-de als Angebotsplattform zukünftig ganz verzichten.

• 33,3% planen ihre Ausgaben bei mobile-de so zu begrenzen, dass die Preiserhöhung nicht zu Mehrausgaben führt.

• 33,3% beabsichtigen, Ihre Ausgaben bei mobile.de so zu begrenzen, dass die Preiserhöhung nicht zu Mehrausgaben bei Mobile-de führt, allerdings das Werbebudget zu Gunsten alternativer Plattformen zu erhöhen.

• 22,2% erkennen zwar keine wirklichen Gründe für die Kostensteigerung, sind jedoch bereit, diese zu akzeptieren.

• 0,0% akzeptieren die Kostensteigerung, da sie angemessenen Leistungsverbesserungen gegenübersteht.

Noch nicht abgestimmt? Ihre Meinung ist uns wichtig!  >>> Hier geht's zur Umfrage

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Hier ein besonderer Leckerbissen  - „La Carrera Panamericana“

Vom 12. Bis 18. Oktober 2018 findet in Mexico das wohl letzte Abenteuer auf Asphalt statt. Die legendäre „La Carrera Panamericana“.

Matthias Heyer, Sohn des Tourenwagen-Urgesteins Hans Heyer betreibt seit fast 10 Jahren die Firma EURO-LATINO Racing Services in Mexico und setzt jedes Jahr an die 5 siegfähige Fahrzeuge bei der Carrera Panamericana ein.

Der Mietpreis für ein Fahrzeug (Team) mit Full-Service beträgt normalerweise ca. $ 36.000. Da jetzt ein Fahrer aufgrund eines Reitunfalls ausgefallen ist kann sein Fahrzeug für $ 20.000 plus Nebenkosten gemietet werden.

Ein sensationeller Preis für eine solche Prestigeveranstaltung.

Bei Interesse gibt der BVfK-Oldtimerbeauftragte Wolfgang Schreier gerne Auskunft. w.schreier@bvfk.de

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Neues aus der BVfK-IT-Abteilung:

Unabhängigkeitserklärung Teil 37:  Fahrzeugangebote auf Händlerwebseiten

 

iFrame adé – Hello SEO-fähige Fahrzeugintegration

Viele Händler verwenden zur Darstellung ihrer Fahrzeuge, zum Beispiel von mobile.de, auf der eigenen Webseite einen sogenannten iFrame.

Vorteil

Mit sehr geringem Aufwand lassen sich die eigenen Fahrzeugangebote der Börse auf der Webseite integrieren. Das war's dann aber auch schon.

Nachteil

Sucht jemand über Suchmaschinen nach einem bestimmten Fahrzeug, z.Bsp. Mercedes-Benz C 180 T 7G-TRONIC, wird er dieses Fahrzeug mit 100%iger Sicherheit nicht auf Ihrer Webseite finden, sondern nur dort, wo ein Fahrzeug mit dieser Beschreibung fester Bestandteil der Seite ist. Im Beispiel dann eben bei mobile.de, wo der Suchende mit großer Wahrscheinlichkeit auch auf das Angebot eines Mitbewerbers treffen kann, der möglicherweise mehr Geld in die Anzeigenschaltung der Börse investiert hat.

Aber es geht auch anders

Für einen Teil der Händlerschaft gibt es für mobile.de einen Drittanbieter, der ein Plugin zur Verfügung stellt, was die Fahrzeuge fest in die Taxonomie der Webseite integriert, also zum Seiteninhalt macht. Was den großen Vorteil hat, dass der Inhalt von den Suchmaschinen auch auf Ihrer Seite gefunden. Das Plugin (Kosten um die 200 EUR) steht zwar gegenwärtig nur für die CMS-Systeme WordPress und Joomla zur Verfügung, aber es werden auch Workarounds für andere Systeme angeboten. Wie das aussieht und funktioniert, können Sie sich bei unserem BVfK- und Verwaltungsratsmitglied Marc Juntermanns unter www.juntermanns.de ansehen.

Kein großes Hexenwerk und eine überschaubare Investition. Wer Interesse daran hat, seine Seite etwas aufzuwerten, dem können wir bei der Integration gern behilflich sein. Sprechen Sie uns einfach an.

Für die Autoscout24-Inserate arbeiten wir gegenwärtig an einer ähnlichen Lösung, die wir über die WhoBuysMyCar-Plattform realisieren werden. Der Händlerbestand bei AS24 kann dort bereits importiert werden und somit können wir den gesamten Bestand eines Händlers, importiert von AS24 und manuell eingegebene Fahrzeuge, auch auf die Webseite des Händlers bringen. In Kürze werden wir eine Testseite erstellen, wo Sie sich Aussehen und Funktion einmal ansehen können. Wir halten Sie darüber in den nächsten Tickern auf dem Laufenden.

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Die E-Mail-Marketingmaschine auf WBMC kann nun von allen genutzt werden und heißt BVfK-Kollegenangebote Spezial

 

Warum spezial? Weil es eben nicht mehr die herkömmlichen Kollegenangebote sind, sondern ganz besondere B2B-Angebote der WBMC-Plattform - von BVfK-Händlern für BVfK-Händler.

Wie es funktioniert

Ganz einfach! Die Fahrzeugangebote, die Sie per E-Mail an fast 900 BVfK-Händler senden können, lassen sich zum einen direkt bei Fahrzeugimport von Autoscout im 2. Schritt festlegen. Dort können Sie auch die „nun ja, leider nicht immer so ganz attraktiven ;-)“ B2B-Preise in richtig gute B2B-BVfK-Kollegenpreise ändern und wenn Sie wollen, sogar noch Bemerkungen hinzufügen, die Sie Ihren Kollegen mitteilen möchten. Keine Sorge, das Ändern der Preise auf WBMC hat keinerlei Auswirkungen auf die Preise bei AS24, da die Inserate nur innerhalb unserer Plattform modifiziert werden. Die Angebote und Preise bei AS24 bleiben unverändert stehen.

Bei manuell eingegebenen Fahrzeugen oder solchen, die beim Import noch nicht ausgewählt werden sollten, können Sie die Änderungen sowie die Auswahl für den Versand auch in der Detailansicht Ihrer Fahrzeuge anstoßen. Übrigens können Fahrzeuge auch mehrmals als Kollegenangebot Spezial an die Verteilerliste gesendet werden.

Die Kosten für die Nutzung der E-Mailfunktion „BVfK-Kollegenangebote Spezial“ liegen bei 1,- EUR pro Fahrzeug in der E-Mail. Suchen Sie sich also die besten Angebote für Ihre BVfK-Kollegen raus und nutzen Sie die große Reichweite des E-Mail-Verteilers.

Doch damit noch nicht genug. Damit man für den einen Euro auch optisch etwas bekommt, werden die Fahrzeuginserate, welche als BVfK-Kollegenangebote Spezial versendet worden sind, in den Listenansichten der Plattform mit einem Banner gekennzeichnet. Somit stolpert man automatisch darüber. Auch die Suchfilter werden in Kürze noch um die Kriterien „B2B-Angebote“ und „Kollegenangebote Spezial“ erweitert.  

Sollten Sie noch einen Bug oder Optimierungspotenzial entdecken, freuen wir uns auf Ihr Input. Denn auch dank Euch gibt es das was wir bis jetzt schon realisiert haben und es soll natürlich noch besser werden. Kritik und Anregungen gerne an: m.manthey@bvfk.de

 

Ihr BVfK-IT-Team

Marcel Manthey und Waldemar Trommenschläger

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Aktuelle Fahrzeugangebote auf WhoBuysMyCar

Probleme bei der Darstellung der Fahrzeugangebote? Schauen Sie sich diesen Newsletter in Ihrem Browser an.

 
 

Mercedes-Benz-E-Klasse

240 5G-Tronic (177 PS / 130 KW)
EZ: 2004

B2B Preis: € 3.900

 
Details
 
 
 

Mercedes-Benz-C-Klasse

C 180 MT (129 PS / 95 KW)
EZ: 2001

B2B Preis: € 1.290

 
Details
 
 
 

smart-forTwo

coupe Passion Panorama Navi Sitzheizung
EZ: 2015

B2B Preis: € 7.200

 
Details
 
 
 

Infiniti-Q30

1.6t Premium BOSE Navi SHZ Panorama PDC LM18
EZ: 2016

B2B Preis: € 19.200

 
Details
 
 
 

Audi-A3

SB 1.6 Attraction Sitzheizung Tempomat
EZ: 2010

B2B Preis: € 10.600

 
Details
 
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Neues aus der BVfK-Rechtsabteilung:

 

„Haftungsvereinbarung nach Mitteilung eines Mangels möglich“

 

LG Berlin entscheidet aufgrund wirksamer Freizeichnungsklausel zugunsten des Händlers

Das LG Berlin hat mit seinem Urteil vom 01.06.2018 entschieden, dass Sachmängelhaftungsansprüche auch gegenüber einem Verbraucher nach Mitteilung eines Mangels wirksam ausgeschlossen werden können.

In dem zugrunde liegenden Fall erwarb eine Verbraucherin einen gebrauchten Mercedes ML 350. Einige Monate nach Übergabe bemängelte die Käuferin einen Defekt im Bereich des Motors, genau genommen am Motorsteuergerät. Daraufhin machte der Händler von seinem Überprüfungsrecht Gebrauch und beseitigte den Mangel. Danach erstellte der Händler eine schriftliche Vereinbarung, die von der Käuferin bei Rückgabe des Fahrzeugs unterschrieben wurde. Der Inhalt dieser Vereinbarung lautete sinngemäß:

„Das Fahrzeug befindet sich nach einer gemeinsam durchgeführten Probefahrt im ordnungsgemäßen- und fehlerfreien Zustand. Damit sind alle gegenseitigen Ansprüche und Forderungen aus dem zugrunde liegenden Kaufvertrag erledigt und abgegolten“.

Einige Zeit später bemängelte die Käuferin das gleiche Problem wie in der Vergangenheit in Form einer aufleuchtenden Motorkontrollleuchte. Der Händler führte daraufhin erneut eine Überprüfung des Fahrzeugs durch und kam zu dem Schluss, dass das Motorsteuergerät einwandfrei funktionierte. Die Käuferin war mit diesem Ergebnis nicht einverstanden, erklärte schlussendlich den Rücktritt und warf dem Händler zudem eine arglistige Täuschung vor. Da der Händler dieses Begehren zurück wies und eine Einigung nicht erzielt werden konnte, landete der Fall vor dem LG Berlin.

Das Gericht hat die Klage abgewiesen. Zur Begründung wurde u.a. angeführt, dass zwar einiges dafür spreche, dass das Fahrzeug schon zum Zeitpunkt der Übergabe mit einem Sachmangel im Bereich des Steuerkettenantriebs behaftet gewesen sei. Etwaige Sachmängelhaftungsansprüche der Käuferin seien aber aufgrund der unterschriebenen Vereinbarung wirksam ausgeschlossen. Anhaltspunkte für eine arglistige Täuschung lägen nicht vor. Nach Auffassung des Gerichts sei nicht bewiesen, dass der Händler bei Rückgabe des Fahrzeugs und Unterzeichnung der Haftungsvereinbarung Kenntnis darüber gehabt habe, dass der Mangel noch vorhanden gewesen sei.
(LG Berlin, Urt. v. 01.06.2018, Az. 96a O 3/15)

BVfK Anmerkung:

Um Missverständnisse zu vermeiden, möchten wir zunächst darauf hinweisen, dass Sachmängelhaftungsansprüche gegenüber einem Verbraucher vor Mitteilung eines Mangels nicht ausgeschlossen werden können. Dass dies nach Mitteilung eines Mangels anders aussehen kann, verdeutlicht die vorliegende Entscheidung und der Umkehrschluss aus § 476 Abs. 1 S. 1 BGB.

Diese Entscheidung sollte bei der Händlerschaft jedoch nicht als Persilschein für künftige Fälle im Rahmen der Sachmängelhaftung herangezogen werden. Denn in dem zugrunde liegenden Fall muss berücksichtigt werden, dass die Käuferin mit dem gleichen Problem erneut beim Händler vorstellig wurde. Hätte es sich bei der zweiten Mangelrüge der Käuferin um einen gänzlich neuen Defekt gehandelt, muss davon ausgegangen werden, dass die Entscheidung des Gerichts – gerade mit Blick auf die Haftungsvereinbarung – anders ausgefallen wäre.

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>>> Liste der BVfK-Vertragsanwälte

>>> FAQs-BVfK-Rechtsfragen

>>> BVfK-Verbraucherinformation-zum-Kaufrecht

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Termine:

11. - 15. September 2018‎  Automechanika. BVfK-Mitglieder mit eigener Werkstatt erhalten Freikarten https://automechanika.messefrankfurt.com/frankfurt/de

15. – 18. November 2018 Retro Classics Cologne. BVfK-Händler präsentieren ihre Oldtimer auf einem eigenen Stand.  www.retro-classics-cologne.de Teilnehmerinformationen: 2018-retro-koeln@bvfk.de

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